| Wohngeldrechner Erläuterungen zu Ziffer 1.3 |
| Einkommen |
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Bitte beantworten Sie diese Frage nur für die nicht vom Wohngeld ausgeschlossenen
Haushaltsmitglieder (Haushaltsmitglieder, die keine der unter Nr. 1.2
genannten Leistungen beziehen bzw. beantragt haben). Zum wohngeldrechtlichen Einkommen gehören die steuerrechtlich zu berücksichtigenden Einkünfte. Das sind:
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie unter Nr. 2.1. Im Zweifelsfall können Sie auch bei Ihrer Wohngeldbehörde nachfragen, ob und in welcher Höhe die einzelnen Einnahmen bei der Wohngeld-Berechnung zu berücksichtigen sind. |