Wohngeldrechner Erläuterungen zu Ziffer 1.2
Transferleistungsempfänger
Transferleistungsempfänger sind alle Personen, die eine der nachstehenden Leistungen (Transferleistungen) beziehen bzw. beantragt haben:
  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Zuschüsse für die Unterkunft an Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Übergangsgeld bzw. Verletztengeld in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören.
Transferleistungsempfänger sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung dieser Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Transferleistung als Darlehen gewährt wurde).

Ebenfalls mit ausgeschlossen sind die Personen, die bei der Berechnung zur Ermittlung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt wurden.

Werden die oben genannten Transferleistungen sanktionsweise versagt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Wohngeld.