Wohngeldrechner Erläuterungen zu Ziffer 1.1

Zu den Haushaltsmitgliedern zählen:

  • die wohngeldberechtigte Person (Antragsteller/Antragstellerin) und
  • alle Personen, die mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben
wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist.

Haushaltsmitglieder können sein:
  • der Ehegatte oder Lebenspartner (wenn diese nicht dauernd getrennt leben),
  • Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel,
  • Geschwister, Tante, Onkel, Nichte, Neffe,
  • Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder,
  • Schwägerin, Schwager und deren Kinder, Nichte und Neffe des Ehegatten,
  • Pflegekinder ohne Rücksicht auf ihr Alter und Pflegeeltern,
  • weitere Personen, die mit einem Haushaltsmitglied ohne familiäre oder verwandtschaftliche Bindung in enger Beziehung (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) zusammenleben.