Schwägerin, Schwager und deren Kinder, Nichte und Neffe des Ehegatten,
Pflegekinder ohne Rücksicht auf ihr Alter und Pflegeeltern,
weitere Personen, die mit einem Haushaltsmitglied ohne familiäre oder verwandtschaftliche Bindung in enger Beziehung (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) zusammenleben.